{"id":56,"date":"2018-06-13T21:22:01","date_gmt":"2018-06-13T19:22:01","guid":{"rendered":"http:\/\/schroeter-motoren.de\/website\/?page_id=56"},"modified":"2018-07-05T00:22:42","modified_gmt":"2018-07-04T22:22:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schroeter-motoren.de\/website\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"56\" class=\"elementor elementor-56 elementor-bc-flex-widget\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a2ec971 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a2ec971\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c9bdc90\" data-id=\"c9bdc90\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a7e5e6f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a7e5e6f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Lieferungs- und Zahlungsbedingungen f\u00fcr Motoreninstandsetzungsbetriebe<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-1bd51ab elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"1bd51ab\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4f03eac\" data-id=\"4f03eac\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a77178e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a77178e\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\n\t\t\t\t<p>(Stand 06.2002)<\/p><div class=\"art-postcontent\"><p>1.Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/p><p>F\u00fcr die Durchf\u00fchrung unserer Lieferungen und Leistungen f\u00fcr Motoren, Baugruppen oder Einzelteile (nachstehend &#8222;Vertragsgegenstand&#8220;) gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere oder entgegenstehende Bedingungen, z.B. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen, es sei denn, wir h\u00e4tten ihnen schriftlich zugestimmt.<\/p><p>2.Angebote &#8211; Kostenvoranschl\u00e4ge<\/p><p>Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind Angebote freibleibend, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Unter der gleichen Voraussetzung, dass der Kunde Vollkaufmann ist, werden die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlags gemachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, wie insbesondere Reisen und Demontagearbeiten, dem Auftraggeber gesondert berechnet, und zwar auch dann, wenn es nicht oder nur in abge\u00e4nderter Form zur Ausf\u00fchrung von Instandsetzungsarbeiten kommt. W\u00fcnscht der Kunde, gleichg\u00fcltig ob Vollkaufmann oder nicht, einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser schriftlich erstellt. Darin werden die jeweiligen Arbeiten und Teile bzw. Liefergegenst\u00e4nde im Einzelnen aufgelistet und mit dem jeweiligen Preis versehen.Der Auftragnehmer ist an den erstellten verbindlichen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 21 Tagen nach seiner Abgabe gebunden. Bei unverbindlichen Kostenvoranschl\u00e4gen gelten Abweichungen von + 10 % als statthaft. Zu weitergehenden \u00dcberschreitungen holt der Auftragnehmer unverz\u00fcglich vor Durchf\u00fchrung weiterer Arbeiten die Zustimmung des Auftraggebers ein. Dem Auftraggeber steht jedoch in diesem Falle ein K\u00fcndigungsrecht zu. Wenn dies im Einzelfall vereinbart ist, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber f\u00fcr die Erstellung eines Kostenvoranschlages erbrachte Leistungen berechnen. Wenn jedoch aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird, werden f\u00fcr den Kostenvoranschlag berechnete Betr\u00e4ge mit der Rechnung f\u00fcr den Auftrag verrechnet. Preise im Kostenvoranschlag werden jeweils netto angegeben, im nichtkaufm\u00e4nnischen Verkehr zuz\u00fcglich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer.<\/p><p>3.Auftr\u00e4ge f\u00fcr Instandsetzungen\/Reparaturen<\/p><p>3.1<\/p><p>Der Umfang der jeweiligen Instandsetzungsarbeiten\/Reparaturen f\u00fcr den Vertragsgegenstand ist vom Auftraggeber festzulegen. Sofern dies nicht m\u00f6glich ist, legt der Auftragnehmer den Umfang der durchzuf\u00fchrenden Instandsetzungsarbeiten nach R\u00fccksprache mit dem Auftraggeber fest. In einem Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben werden die vereinbarten bzw. mit dem Auftragnehmer abgestimmten zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Der voraussichtliche oder der verbindliche Liefertermin wird angegeben. Stellt sich w\u00e4hrend der Bearbeitung, aber bei Auftragsannahme nicht erkennbar, heraus, dass die Instandsetzung wegen der M\u00e4ngel des Vertragsgegenstandes unm\u00f6glich ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Soweit sich w\u00e4hrend der Bearbeitung, aber bei Auftragsannahme nicht erkennbar, herausstellt, dass die Durchf\u00fchrung der Instandsetzungsarbeiten unwirtschaftlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverz\u00fcglich hiervon verst\u00e4ndigen, um eine definitive Entscheidung des Auftraggebers herbeizuf\u00fchren. Entscheidet sich der Auftraggeber dazu, den Auftrag wegen seiner Unwirtschaftlichkeit nicht durchf\u00fchren zu lassen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten, einschlie\u00dflich eines angemessenen Gewinns.<\/p><p>3.2<\/p><p>Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Fehler, die sich aus Unterlagen, Zeichnungen, Mustern usw. sowie aus Angaben des Auftraggebers ergeben, soweit ihm nicht zuzumuten ist, diese zu erkennen.<\/p><p>4 Kauf\/Tausch<\/p><p>4.1<\/p><p>Gegenstand der Verpflichtung des Auftragnehmers kann auch die Lieferung eines general\u00fcberholten Vertragsgegenstandes, ggf. gegen \u00dcbergabe eines entsprechenden alten Motors, einer Baugruppe oder eines Einzelteils gleicher Type sein. Abweichungen in der Ausf\u00fchrung sind dem Auftragnehmer gestattet, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Vertragsgegenst\u00e4nde des Auftraggebers, die dieser dem Auftragnehmer zum Einbau oder im Wege des Tausches \u00fcberl\u00e4sst, d\u00fcrfen keine M\u00e4ngel oder sonstigen Fehler aufweisen, die nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Insbesondere muss der anzuliefernde Vertragsgegenstand frei von geschwei\u00dften oder nichtgeschwei\u00dften Br\u00fcchen und Rissen sein.<\/p><p>4.2<\/p><p>F\u00fcr die im Falle des Tausches eines Vertragsgegenstandes zu leistende Entsch\u00e4digung gelten die jeweiligen gesonderten Vereinbarungen.<\/p><p>5 Preise und Zahlungen<\/p><p>5.1<\/p><p>Alle Preise verstehen sich f\u00fcr Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><p>5.2<\/p><p>Die jeweiligen Preise gelten ausschlie\u00dflich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umst\u00e4nden etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aush\u00e4ndigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.<\/p><p>5.3<\/p><p>Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher H\u00f6he hinzugerechnet. Im nichtkaufm\u00e4nnischen Bereich wird der Preis einschlie\u00dflich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.<\/p><p>5.4<\/p><p>F\u00fcr Vertragsgegenst\u00e4nde, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- h\u00e4ngig, dass diese Hauptteile instandsetzungsf\u00e4hig sind; nicht mehr instandsetzungsf\u00e4hige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf R\u00fcckforderung der Teile.<\/p><p>5.5<\/p><p>Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung &#8211; netto &#8211; zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzul\u00e4ssig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung &#8211; zahlungshalber &#8211; entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgem\u00e4\u00dfer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.<\/p><p>5.6<\/p><p>Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskr\u00e4ftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dar\u00fcber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zur\u00fcckbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p>5.7<\/p><p>Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gew\u00e4hrleisten.<\/p><p>6Fertigstellung\/Lieferzeit<\/p><p>6.1<\/p><p>Es gilt, sofern verbindlich vereinbart, die jeweils angegebene Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit.<\/p><p>6.2<\/p><p>Soweit die rechtzeitige Lieferung\/Leistung ein Fixgesch\u00e4ft ist, bleiben die gesetzlichen Anspr\u00fcche unber\u00fchrt; dies gilt auch dann, wenn als Folge des Verzugs des Auftragnehmers die weitere Erf\u00fcllung der Lieferung\/Leistung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/p><p>6.3<\/p><p>\u00c4ndert oder erweitert der Auftraggeber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Arbeitsumfang und verz\u00f6gert sich die Fertigstellung bzw. Lieferung dadurch, haftet der Auftragnehmer daf\u00fcr nicht. Er nennt dem Auftraggeber unter Angabe der Gr\u00fcnde jedoch unverz\u00fcglich einen neuen Fertigstellungs- bzw. Liefertermin.<\/p><p>6.4<\/p><p>Liegt die Ursache der Nichteinhaltung des Termins in h\u00f6herer Gewalt oder in Betriebsst\u00f6rungen, auch in solchen von Vorlieferanten oder Subunternehmern, die der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Schadenersatzverpflichtung des Auftragnehmers. Er unterrichtet den Auftraggeber jedoch unverz\u00fcglich.<\/p><p>6.5<\/p><p>Die Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit verl\u00e4ngert sich ggf. um die Zeit, die der Auftraggeber mit der Anlieferung von ihm beizustellender notwendiger Teile in R\u00fcckstand ist. Der Auftragnehmer ist dabei berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Nachfristsetzung zu k\u00fcndigen.<\/p><p>7.Abnahme<\/p><p>7.1<\/p><p>Die Abnahme findet im Betrieb des Auftragnehmers statt, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p><p>7.2<\/p><p>Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung des Vertragsgegenstandes gemeldet oder die endg\u00fcltige Rechnung ausgeh\u00e4ndigt worden ist, diesen gegen Begleichung der f\u00e4lligen Rechnung nicht abholt.<\/p><p>8. Lieferung<\/p><p>8.1<\/p><p>Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, und zwar ab Betrieb des Auftragnehmers, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. F\u00fcr Leistungen gilt Entsprechendes.<\/p><p>8.2<\/p><p>W\u00fcnscht der Auftraggeber Zustellung, so erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.<\/p><p>9.Eigentumsvorbehalt<\/p><p>9.1<\/p><p>Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (bereits) entstandenen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr gilt des weiteren, dass die Eigentumsvorbehaltssicherung sich auf den jeweiligen Saldo bezieht, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Kontokorrentvereinbarung besteht. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den kausalen Saldo, sobald der Auftraggeber in Konkurs f\u00e4llt.<\/p><p>9.2<\/p><p>Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich, wenn er den gelieferten Vertragsgegenstand weiterbearbeitet, damit einverstanden, dass die Bearbeitung stets f\u00fcr den Auftragnehmer erfolgt. Der Auftragnehmer erwirbt Eigentum an dem zu bearbeitenden Vertragsgegenstand.<\/p><p>9.3<\/p><p>Sofern der Auftraggeber H\u00e4ndler ist, ist er zur Weiterver\u00e4u\u00dferung des Vertragsgegenstandes im normalen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. F\u00fcr diesen Fall tritt jedoch der Auftraggeber die ihm gegen\u00fcber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen schon jetzt an den Auftragnehmer ab; zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber berechtigt, solange er nicht gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies der Fall ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterver\u00e4u\u00dferungs- und Einziehungsbefugnis f\u00fcr den Vertragsgegenstand schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zu \u00fcberlassen, aus denen sich ergibt, gegen welche Abnehmer dem Auftragnehmer Forderungen aufgrund des verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts zustehen, damit der Auftragnehmer in der Lage ist, diese gegen\u00fcber den Abnehmern unmittelbar geltend zu machen.<\/p><p>9.4<\/p><p>Bei Verbindungen oder Vermischungen eines Vertragsgegenstandes entsteht Miteigentum des Auftragnehmers, sofern nicht eine Sache als Hauptsache anzusehen ist. Soweit letzteres der Fall ist, erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber schon jetzt damit einverstanden, Sicherungseigentum zugunsten des Auftragnehmers &#8211; bezogen auf die Hauptsache &#8211; zu vereinbaren. Dieses verwahrt der Auftraggeber unentgeltlich f\u00fcr den Auftragnehmer.<\/p><p>9.5<\/p><p>Die Sicherungs\u00fcbereignung gem\u00e4\u00df Ziff. 9.4 sowie die Sicherungsabtretung gem\u00e4\u00df 9.3 gelten jeweils in H\u00f6he des Fakturaendbetrages, wie sie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde; der Fakturaendbetrag versteht sich einschlie\u00dflich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><p>9.6<\/p><p>Wird der unter Vorbehalt stehende Vertragsgegenstand zusammen mit anderen Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Bestimmung gem\u00e4\u00df Ziff. 9.3. und 9.4. sinngem\u00e4\u00df.<\/p><p>9.7<\/p><p>\u00dcbersteigen die dem Auftragnehmer nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers \u00fcberschie\u00dfende Sicherheiten nach Wahl des Auftragnehmers freizugeben.<\/p><p>10.Pfandrecht &#8211; Verwertung &#8211; Standgeb\u00fchr<\/p><p>10.1<\/p><p>Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht an allen Gegenst\u00e4nden des Auftraggebers zu, die mit Wissen und Wollen des Auftraggebers vom Auftragnehmer bearbeitet werden. Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle Forderungen des Auftragnehmers, wie sie der Eigentumsvorbehaltsicherung gem\u00e4\u00df Ziff. 9.1 entsprechen.<\/p><p>10.2<\/p><p>Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitpunkt als zwei Monate in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, nach vorheriger schriftlicher Ank\u00fcndigung und nach Ablauf einer weiteren Wartezeit von vier Wochen den Vertragsgegenstand durch Versteigerung und bei Vorliegen von Marktpreisen durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserl\u00f6s steht dem Auftraggeber zu; der Auftragnehmer ist berechtigt, neben seiner Hauptforderung und den angelaufenen Zinsen auch die durch die Verwertung verursachten Kosten in Abzug zu bringen.<\/p><p>10.3<\/p><p>Ist der Auftragnehmer aus betrieblichen Gr\u00fcnden zur Verwahrung der Pfandsache nicht in der Lage, kann er Ersatz der ihm durch eine anderweitige Lagerung entstandenen Kosten verlangen. Auch bei Verwahrung im eigenen Betrieb entstehende Verwahrkosten werden zu markt\u00fcblichen Preisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<\/p><p>11.Sachmangelhaftung bei Instandsetzung\/Reparatur<\/p><p>11.1<\/p><p>Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr einwandfreie Arbeit und die Verwendung einwandfreien, funktionst\u00fcchtigen Materials. Die Sachmangelanspr\u00fcche des Auftraggebers verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Gegenstandes. Nimmt der Auftraggeber die Sache in Kenntnis eines Sachmangels ab, stehen ihm die Sachmangelanspr\u00fcche in unten beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/p><p>11.2<\/p><p>Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 377, 378, 381 Abs. 2 HGB unber\u00fchrt.<\/p><p>11.3<\/p><p>Im Fall der Sachmangelhaftung ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, Mangelbeseitigung auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. Er ist auch berechtigt, eine Ersatzlieferung zu t\u00e4tigen. Ist der Auftragnehmer nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verz\u00f6gert sich die durchzuf\u00fchrende Mangelbeseitigung\/Ersatzlieferung \u00fcber angemessene Fristen hinaus oder schl\u00e4gt sie aus sonstigen Gr\u00fcnden fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (R\u00fccktritt) oder entsprechende Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) zu begehren.<\/p><p>11.4<\/p><p>Mangelbeseitigungsanspr\u00fcche hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen. Der Auftragnehmer anerkennt Mangelbeseitigungsarbeiten, die Dritte ausf\u00fchren, nur dann, wenn er im vorhinein hiermit ausdr\u00fccklich einverstanden ist und wenn der Auftragnehmer mit der Durchf\u00fchrung der Sachmangelbeseitung in Verzug geraten ist bzw. wenn ein \u00e4u\u00dferst dringendes Erfordernis, insbesonders Betriebsunf\u00e4higkeit des Gegenstandes an einem mehr als 50 km vom Betriebsort des Auftraggebers entfernten Ort, besteht.<\/p><p>11.5<\/p><p>Die Bearbeitung von einzelnen Vertragsgegenst\u00e4nden geschieht nur im vereinbarten Umfang. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf eine dar\u00fcber hinausgehende Funktionst\u00fcchtigkeit einzelner Teile. Diese sind nicht Gegenstand der Sachmangelhaftung des Auftragnehmers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Insbesonders wird ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Haltbarkeitsgarantie \u00fcbernommen.<\/p><p>11.6<\/p><p>Die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ergibt sich aus der Regelung gem\u00e4\u00df Ziff. 13.<\/p><p>11.7<\/p><p>Soweit der Auftragnehmer ein Tuning von Vertragsgegenst\u00e4nden oder eine Bearbeitung von Oldtimer-Vertragsgegenst\u00e4nden oder eine Bearbeitung von Vetragsgegenst\u00e4nden, welche bereits ein Tuning erfahren haben, selbst wenn dieses Tuning dem Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht bekannt war, \u00fcbernimmt, beschr\u00e4nkt sich seine Sachmangelhaftung auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung dieser Arbeiten. Ein werkvertraglicher Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dies schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart ist.<\/p><p>11.8<\/p><p>Richtet sich der Auftrag auf die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, und ist der Auftraggeber Unternehmer, der den Vertrag in Aus\u00fcbung seiner selbst\u00e4ndigen beruflichen oder gewerblichen T\u00e4tigkeit abschlie\u00dft, oder ist er eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes oder ein \u00f6ffentlich \u2212 rechtliches Sonderverm\u00f6gen, verj\u00e4hren Sachmangelanspr\u00fcche in einem Jahr ab Lieferung. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p>11.9<\/p><p>Wenn ein Mangel nach nicht vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrter Montage \/ Einbau auftritt, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Sachmangelhaftung nur, wenn Montage oder Einbau der vom Auftragnehmer zuvor bearbeiteten oder verkauften Sache fachkundig und fachgerecht, insbesondere nach Ma\u00dfgabe und Vorschrift des Herstellers, erfolgte. Die Fachkundigkeit und Fachgerechtigkeit der Montage bzw. des Einbaus mu\u00df der Auftraggeber beweisen.<\/p><p>12.Sachmangelhaftung bei Kauf\/Tausch gebrauchter Gegenst\u00e4nde<\/p><p>Sachmangelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer.<\/p><p>Bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln bleiben weitergehende Anspr\u00fcche unber\u00fchrt.<\/p><p>F\u00fcr die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das gleiche wie unter Ziffer 11.4. .<\/p><p>13.Sonstige Haftung<\/p><p>13.1<\/p><p>Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, welche nicht an dem Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr alle Folgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn.<\/p><p>13.2<\/p><p>Dies gilt nicht, soweit die Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. Gleiches gilt, soweit die Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen.<\/p><p>13.3<\/p><p>Die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftragnehmer eine wesentliche Vertragspflicht infolge einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit verletzt. Im \u00fcbrigen ist die Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens,des K\u00f6rpers oder der Gesundheit betroffen sind..<\/p><p>13.4<\/p><p>Eine Haftung gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p>14.Gerichtsstand &#8211; Erf\u00fcllungsort<\/p><p>14.1<\/p><p>Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist Erf\u00fcllungsort der Sitz des Auftragnehmers.<\/p><p>14.2<\/p><p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Zusammenhang mit diesem Vertrag gegebenen Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Im \u00dcbrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.<\/p><p>14.3<\/p><p>Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist abbedungen.<\/p><\/div>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lieferungs- und Zahlungsbedingungen f\u00fcr Motoreninstandsetzungsbetriebe (Stand 06.2002) 1. Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen F\u00fcr die Durchf\u00fchrung unserer Lieferungen und Leistungen f\u00fcr Motoren, Baugruppen oder Einzelteile (nachstehend &#8222;Vertragsgegenstand&#8220;) gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere oder entgegenstehende Bedingungen, z.B. 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